Am 14.04.2021 hat der Gesetzentwurf zur Eindämmung von Share Deals den Finanzausschuss des Bundestages passiert.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, Modelle zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer durch Share Deals unattraktiv zu machen. Nach der geplanten Gesetzesänderung soll bei einem indirekten Erwerb von Grundstücken über eine Beteiligung an einer grundstückshaltenden Gesellschaft zukünftig nur dann keine Grunderwerbssteuer anfallen, wenn
weniger als 90% (bislang 95%) der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden und
mindestens 10 Jahre (bislang 5 Jahre) keine weiteren Anteile dazu erworben werden.
Der Gesetzentwurf wird nun im Plenum des Bundestages behandelt, anschließend im Finanzausschuss und Plenum des Bundesrates und könnte sodann ggf. bereits am 01.07.2021 in Kraft treten. Wir halten Sie informiert.