Vermehrt erreichten uns in den vergangenen Wochen Anfragen von Unternehmen, wie man auf die wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsstillegung im Zusammenhang mit dem unter Coronavirus bekannten Erreger CoVid-19 reagieren kann, bzw. muss.
Zumindest für einige Unternehmen – insbesondere die Betriebe, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Hotels, Restaurants, Bäckereien, Eisdielen oder Großküchen) – könnte sich durch eine Gesetzesänderung nun eine Erleichterung über Betriebsschließungsversicherungen eröffnet haben.