Vollstreckbare Ausfertigung eines Titels für einen -einzelnen- Miterben

 

(BGH, Beschluss vom 04.11.2020 – VII ZB 69/18)

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 4. November 2020 entschieden, dass ein Miterbe, der allein oder zusammen mit weiteren Miterben Titelgläubiger eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs ist, die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels verlangen kann, welche nur ihn als Vollstreckungsgläubiger ausweist.

Peter Schlüter

Rechtsanwalt | Notar
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