Widerruf im Verbraucherrecht – Werkvertrag

7. September 2022  

Ein wirksamer Widerruf eines Werkvertrags kann dazu führen, dass der Unternehmer dem Besteller die Vergütung für das Werk zurückerstatten muss, ohne Ansprüche auf Wertersatz für die von ihm erbrachten  Werkleistungen zu haben. Ein solcher Widerruf ist u.U. noch bis zu 13 Monate nach Vertragsschluss zulässig und auch noch nach der Kündigung des Werkvertrages (BGH, Urteil vom 30.08.2018).