Das Gesetz zur Eindämmung von Share Deals (wir berichteten) wurde am 17.05.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 01.07.2021 in Kraft.
Bei einem indirekten Erwerb von Grundstücken über eine Beteiligung an einer grundstückshaltenden Gesellschaft fällt damit zukünftig nur dann keine Grunderwerbssteuer mehr an, wenn
- weniger als 90% der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden (bislang 95%),
und
- mindestens 10 Jahre keine weiteren Anteile dazu erworben werden (bislang 5 Jahre).