Der „Mollii Suit“ im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleichs

26. Januar 2024  

Im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleichs (§ 33 SGB V) können Versicherte Hilfsmittel beanspruchen, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen. Ein Anspruch auf Optimalversorgung besteht allerdings nicht...

Robin Schlüter

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