Aufnahme in die Schlichterliste der ARGE Bau- und Immobilienrecht im DAV
Rechtsanwalt Markus Schirmer wurde nach seiner Ernennung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht am Anfang des Jahres nun in die bundesweite Schlichterliste der ARGE Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein aufgenommen.
Die Aufnahme in die Schlichterliste ist qualifizierten und besonders erfahrenen Baurechtlern vorbehalten. Neben einer langjährigen anwaltlichen Tätigkeit und der Qualifikation als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist hierfür eine besondere Fortbildung im Bereich der Schlichtung erforderlich. Die Aufnahme dokumentiert damit eine zusätzliche Spezialisierung in der außergerichtlichen Konfliktlösung.
Mit dieser Zusatzqualifikation stärkt die Kanzlei gezielt ihre Kompetenz im Bereich der alternativen Streitbeilegung. Mandanten steht damit neben Herrn Professor Wolfgang Müller ein weiterer entsprechend qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung, der neben der klassischen Prozessführung auch Schlichtungs- und Schiedsverfahren in Baustreitigkeiten fachlich fundiert begleiten kann.
Gerade im deutschen Rechtsraum gewinnen solche Verfahren zunehmend an Bedeutung. In internationalen Bau- und Infrastrukturprojekten sind sie bereits seit Langem etabliert. Hintergrund ist insbesondere, dass langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen bei großvolumigen Bauprojekten erhebliche wirtschaftliche Folgen haben und im schlimmsten Fall zum Stillstand eines Projekts führen können.
Die Kanzlei ist damit auch für diese Form der Konfliktlösung gut aufgestellt und kann Mandanten dabei unterstützen, Streitigkeiten frühzeitig, effizient und mit dem Ziel einer möglichst störungsfreien Fortführung des Projekts zu lösen.

