Das OLG Stuttgart hatte sich kürzlich mit einem Fall zu befassen, bei die Abnahme des Gemeinschaftseigentums bei einem Bauträgervertrag wegen Verstoßes gegen Rechtsnormen unwirksam war. Die in dem Bauträgervertrag enthaltene Formularklausel des Bauträgers zur Abnahme war in dem betreffenden Fall unwirksam.

