In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Bonn (Az. 10 O 89/24) zugunsten eines „Tuning-Dienstleisters“ entschieden, der wegen eines behaupteten Mangels nach einem sogenannten Stage-3-Tuning verklagt worden war. Die Klägerin machte u.a. Schadensersatz in Höhe der Umbaukosten geltend, nachdem kurz nach der Tuningmaßnahme ein Motorschaden an ihrem Fahrzeug auftrat. Das Gericht wies die Klage vollumfänglich ab, da keine Pflichtverletzung festgestellt und der Schaden nicht auf den Stage-3-Umbau zurückgeführt werden konnte. Der Beklagte konnte in dem Verfahren erfolgreich durch SCHLÜTER GRAF vertreten werden.