Mit dem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.09.2025 hat nunmehr ein weiteres Gericht die Wirkungsweise des Mollii Suits im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleichs (§ 33 SGB V) gesehen. Ob sich auch weitere Gerichte dieser Rechtsauffassung anschließen, bleibt abzuwarten.