Neues zum Transparenzregister - Alle Gesellschaften, auch GmbHs jetzt meldepflichtig

21. Juli 2021  

Nach § 20 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) müssen juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilen, wer ihre wirtschaftlich Berechtigten sind. Diese Informationen müssen auf aktuellen Stand gehalten werden.

Dr. Wolfgang Weber

Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


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