Pflicht des Arbeitgebers zur Zeiterfassung

17. Januar 2023  

Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (BAG, Beschluß vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21) zur Frage der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ist bei vielen Arbeitgebern die Verunsicherung groß, ob man denn nun unbedingt und sofort die Arbeitszeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfassen müsse und wenn ja, auf welche Weise.

Manfred Junker

Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht


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Christoph Keimer

Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Arbeitsrecht 
Legal Consultant (Dubai / VAE)


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