BVerfG: Prozessuale Waffengleichheit und rechtliches Gehör im Eilrechtsschutz grds. auch im UWG

11. August 2020  

Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßstäbe zur prozessualen Waffengleichheit und des rechtlichen Gehörs im zivilrechtlichen Eilrechtsschutz grundsätzlich auch im UWG für anwendbar erklärt, vgl. BVerfG Beschluss vom 27.07.2020, Az.: 1 BvR 1379/20.

Was bedeutet dies für Abmahnende und Abgemahnte im Bereich des Lauterkeitsrechts:

Dr. Daniel Thoma

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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