Corona-Pandemie und Markenrecht: Abmahnung bei Verwendung des Begriffs „Webinar“?

14. Juli 2020  

Im Zuge der globalen Corona-Pandemie ist die Digitalisierung in vielen Branchen auch in Deutschland kurzfristig fortgeschritten und hat Fahrt aufgenommen.

Viele Unternehmen haben Dienstreisen in Kombination mit Präsenzmeetings durch virtuelle Meetings ersetzt. Auch Seminare, Workshops, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sind von Präsenzveranstaltungen aufgrund der jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen und Regeln zum „Social Distancing“ auf Online-Veranstaltungen unter Nutzung von Videokonferenz-Software umgestellt worden.

Dr. Daniel Thoma

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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