Corona-Schutz für gewerbliche Mieter!

6. Januar 2021  

Aufgrund der sich weiter verschärfenden Lage der Coronapandemie sah sich die Bundesregierung dazu veranlasst, zur Abmilderung der wirtschaftliche Folgen für gewerbliche Mieter mit Art. 240 § 7 EGBGB eine weitere Neuregelung zu schaffen. Mit Art. 240 § 7 EGBGB hat der Gesetzgeber nunmehr festgelegt, dass die Grundsätze der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bei staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung  der COVID-19-Pandemie auf Gewerberaummietverhältnisse anzuwenden sind. Die Neuregelung trat mit Wirkung zum 31.12.2020 in Kraft und bringt für Vermieter wie auch Mieter weitrechende Folgen mit sich.

Dr. Andreas Unverfehrt

Rechtsanwalt | Europajurist (Univ. Würzburg)


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Dr. Wolfgang Weber

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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


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