Die Vollmacht und das entleerte Bankkonto

6. Oktober 2021  

Familie bedeutet auch, einander Beistand zu leisten. Eltern kümmern sich um Ihre Kinder, wenn diese heranwachsen, und entlassen sie eines Tages in das Leben. Wenn die Eltern älter werden, ist es für viele Kinder eine Selbstverständlichkeit, sich sodann auch um Ihre Eltern zu kümmern. Das Kümmern kann dabei vieles umfassen. Manche älteren Menschen benötigen nur etwas Gesellschaft. Andere durch eine Krankheit beeinträchtigte Menschen benötigen hingegen Hilfe beim Einkaufen oder sogar körperliche Pflege. Zunehmend können oder wollen sich manche auch nicht mehr um Ihre Bankgeschäfte kümmern. Dies kann daran liegen, dass der Weg zur Bank zu beschwerlich geworden ist oder man geistig nicht mehr dazu in der Lage ist, komplexere Vorgänge abzuwickeln. Für diese Situationen halten Bank- und Kreditinstitute eigene Vollmachtsformulare bereit. Mit einer schon frühzeitig erteilten Bankkontovollmacht können Angehörige, oder auch außerhalb der Familie stehende Personen, alle Bankgeschäfte tätigen, die auch der Kontoinhaber selbst vornehmen kann. Möglicherweise treten beim Gebrauch der Vollmacht zu Lebzeiten des Kontoinhabers keine Schwierigkeiten auf. Es sollte sich allerdings jeder, der für einen anderen solche Rechtsgeschäfte vornimmt, Gedanken darüber machen, dass die Situation sich im Falle des Versterbens des Kontoinhabers entscheidend verändern könnte:

Leander Müller

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht



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